AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Pet. Casp. Hch. Fischer GmbH & Co. KG, Remestr. 10, 58300 Wetter
§ 1 Grundsätzliche Bestimmungen
(1) Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, die Sie mit uns, der Pet. Casp. Hch. Fischer GmbH & Co. KG (nachfolgend PCH Fischer genannt) schließen. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung gegebenenfalls von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen widersprochen, um Geltung zu erreichen bedürfen sie dann unser vorherigen schriftlichen Bestätigung. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/oder Dienstleistungen.
(2) Lieferungen, Leistungen und Angebote von PCH Fischer, erfolgen ausschließlich aufgrund unser AGB. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen. Die Bestellung des Kunden ist bindend. Wir können diesen Auftrag innerhalb von 14 Tagen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden. Unsere Angebote verstehen sich immer freibleibend. Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Aufträge und Nebenabreden sind für uns nur soweit gültig, als sie von uns schriftlich bestätigt werden. Abänderungen und Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Durch Weiterentwicklung und Verbesserung können die Abänderungen in Katalogen und Prospekten nicht immer den letzten Ausführungen entsprechen und sind daher unverbindlich. An Katalogen und allen sonstigen Verkaufsunterlagen behalten wir uns die Eigentumsrechte, sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Unsere Produktdarstellungen im Internet sind ebenso unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar
(3) Ihre Anfragen zur Erstellung eines Angebotes sind für Sie unverbindlich. Wir unterbreiten Ihnen hierzu ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail oder Fax), welches Sie innerhalb von 7 Tagen annehmen können.
§ 3 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt
(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
(2) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum.
(3) Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
a) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
b) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverarbeiten und weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen. PCH Fischer dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
c) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
d) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 4 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Soweit Sie Unternehmer sind, gilt abweichend von Abs.1:
a) Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.
b) Sie sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
c) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung zweimal fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.
d) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.
e) Der Kunde hat mittlerweile die Möglichkeit, die Gewährleistungsfrist über die gesetzliche Frist hinaus zu verlängern. Dies gilt insbesondere beim Kauf von Elektrowerkzeugen (z.B. bei Bosch Produkten). Für nähere Informationen steht PCH Fischer zur Verfügung. Dabei gelten die Garantie-Bedingungen des jeweiligen Lieferanten bzw. Anbieters. Die Anerkennung ihrer Ansprüche behalten wir uns zur Prüfung vor.
§ 5 Preise und Rabatte
Unsere Preise verstehen sich in Euro. Soweit nicht anders angegeben, hält sich PCH Fischer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Die angegebenen Preise gelten für Lieferungen ab unserem Lager und sind Nettopreise zzgl. der Kosten für Verpackung, Fracht, Einbau, Porto oder sonstige Nebenkosten. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist gesondert angegeben und wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung ausgewiesen.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart lauten die PCH Fischer Zahlungsbedingungen: 14 Tage zahlbar mit 2% Skonto, 30 Tage netto. Nach Ablauf der Zahlungsfrist geraten sie automatisch in Verzug und wir sind berechtigt Verzugszinsen zu fordern, diese liegen 5% über dem Basiszinssatz. Gebühren für Mahnungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Zahlungen gelten als abgeschlossen, sobald das Geld in bar bei uns gezahlt wurde oder auf unser Konto eingegangen ist.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wetter/Ruhr. PCH Fischer behält sich das Recht vor am Wohn- bzw. Firmensitz des Kunden zu klagen.
§ 8 abschließende Erklärungen
Im Allgemeinen gelten wenn nicht in unseren AGB verankert die allgemeinen gesetzlichen Regelungen des BGB. Sollten einzelne Bedingungen jetzt oder in Zukunft nicht den gesetzlichen Regelungen entsprechen, bleibt davon die allgemeine Fassung unserer AGB unberührt und es greift die gesetzliche Formulierung die der Bedingung am nächsten liegt.
Stand Januar 2017
Diese AGB hängen in unseren Geschäftsräumen in der Remestr.10, 58300 Wetter zur Einsicht aus.